Diese Initiative | 1 | (1+0) | ![]() | 3 | (3+0) | Verbreitung von SARS-CoV-2 auf Kosten der Grundrechte komplett unterbinden | ||
Diese Initiative | 2 | (2+0) | ![]() | 1 | (1+0) | Verbreitung von SARS-CoV-2 in Kauf nehmen, Grundrechte nicht nur im Kern erhalten |
Um die Grundrechte im Rahmen der Covid-19-Pandemie weitestgehend zu erhalten sind folgende Maßnahmen sicherzustellen:
1. Verteilung von Schutzausrüstung und Desinfektionsmitteln an allen Orten, wo Menschen mit Menschen in engem Kontakt stehen.
2. Verteilung von Mund-Nase-Schutz-Masken an alle Menschen in der Welt, zumindest aber in Deutschland
3. In Deutschland Durchtestung aller Menschen von Süden nach Norden, von Westen nach Osten. Diese Reihenfolge ist gewählt, um aus den am meisten betroffenen Gebieten, Bayern, Baden-Württemberg und NRW, möglichst viel Verbreitungspotential zu finden.
4. Nach einem Test werden die Probanden bis zum Ergebnis des Tests unter Quarantäne gestellt. Wer positiv ist, bleibt unter Quarantäne, wer negativ ist, wird mit einer FFP-2- oder FFP3-Maske ausgestattet,.
5. In den jeweiligen Gebieten werden die Menschen in systemrelevanten Bereichen der Pflege und ärztlichen Versorgung, der Logistik, dem Einzelhandel und der Infrastruktur primär getestet.
6. Sind alle Menschen getestet und mit Masken versorgt, bzw. durch überstandene Infektion immunisiert, ist die Maskenpflicht bis zur Nutzung eines Impf- oder Heilmittels aufrecht zu erhalten.
7. Ist eine Durchimpfungs- und eine Gesundungsquote erreicht, die dem Status einer Herdenimmunität entspricht, können die Außengrenzen wieder geöffnet werden.
Bei einem solchen Vorgehen muss kein Grundrecht über das der temporären Quarantäne und dem verpflichtenden Tragen eines Mund-Nase-Schutzes eingeschränkt werden.
Alle anderen Maßnahmen sind unter Einhaltung der Distanzregeln aufzuheben.