Grundrechte trotz Pandemie erhalten
Um die Grundrechte im Rahmen der Covid-19-Pandemie weitestgehend zu erhalten sind folgende Maßnahmen sicherzustellen:
1. Verteilung von Schutzausrüstung und Desinfektionsmitteln an allen Orten, wo Menschen mit Menschen in engem Kontakt stehen.<br>
2. Verteilung von Mund-Nase-Schutz-Masken an alle Menschen in der Welt, zumindest aber in Deutschland<br>
3. In Deutschland Durchtestung aller Menschen von Süden nach Norden, von Westen nach Osten. Diese Reihenfolge ist gewählt, um aus den am meisten betroffenen Gebieten, Bayern, Baden-Württemberg und NRW, möglichst viel Verbreitungspotential zu finden.<br>
4. Nach einem Test werden die Probanden bis zum Ergebnis des Tests unter Quarantäne gestellt. Wer positiv ist, bleibt unter Quarantäne, wer negativ ist, wird mit einer FFP-2- oder FFP3-Maske ausgestattet,.<br>
5. In den jeweiligen Gebieten werden die Menschen in systemrelevanten Bereichen der Pflege und ärztlichen Versorgung, der Logistik, dem Einzelhandel und der Infrastruktur primär getestet.<br>
6. Sind alle Menschen getestet und mit Masken versorgt, bzw. durch überstandene Infektion immunisiert, ist die Maskenpflicht bis zur Nutzung eines Impf- oder Heilmittels aufrecht zu erhalten.<br>
7. Ist eine Durchimpfungs- und eine Gesundungsquote erreicht, die dem Status einer Herdenimmunität entspricht, können die Außengrenzen wieder geöffnet werden.<br>
Bei einem solchen Vorgehen muss kein Grundrecht über das der temporären Quarantäne und dem verpflichtenden Tragen eines Mund-Nase-Schutzes eingeschränkt werden.
Alle anderen Maßnahmen sind unter Einhaltung der Distanzregeln aufzuheben.
1. Verteilung von Schutzausrüstung und Desinfektionsmitteln an allen Orten, wo Menschen mit Menschen in engem Kontakt stehen.<br>
2. Verteilung von Mund-Nase-Schutz-Masken an alle Menschen in der Welt, zumindest aber in Deutschland<br>
3. In Deutschland Durchtestung aller Menschen von Süden nach Norden, von Westen nach Osten. Diese Reihenfolge ist gewählt, um aus den am meisten betroffenen Gebieten, Bayern, Baden-Württemberg und NRW, möglichst viel Verbreitungspotential zu finden.<br>
4. Nach einem Test werden die Probanden bis zum Ergebnis des Tests unter Quarantäne gestellt. Wer positiv ist, bleibt unter Quarantäne, wer negativ ist, wird mit einer FFP-2- oder FFP3-Maske ausgestattet,.<br>
5. In den jeweiligen Gebieten werden die Menschen in systemrelevanten Bereichen der Pflege und ärztlichen Versorgung, der Logistik, dem Einzelhandel und der Infrastruktur primär getestet.<br>
6. Sind alle Menschen getestet und mit Masken versorgt, bzw. durch überstandene Infektion immunisiert, ist die Maskenpflicht bis zur Nutzung eines Impf- oder Heilmittels aufrecht zu erhalten.<br>
7. Ist eine Durchimpfungs- und eine Gesundungsquote erreicht, die dem Status einer Herdenimmunität entspricht, können die Außengrenzen wieder geöffnet werden.<br>
Bei einem solchen Vorgehen muss kein Grundrecht über das der temporären Quarantäne und dem verpflichtenden Tragen eines Mund-Nase-Schutzes eingeschränkt werden.
Alle anderen Maßnahmen sind unter Einhaltung der Distanzregeln aufzuheben.