Der CoVid Test ist ebenfalls ein Grundrechtseingriff
am 26.04.2020 um 19:51:42 Uhr

Zum einen: Der Test ist erstmal ein Eingriff in körperliche Unversehrtheit. Das dürfte der Staat wenn der Eingriff geeignet, erforderlich und angemessen bzw verhältnissmäßig ist. Das kann der Zwangstest und schon gar nicht die vorgeschlagene Zwangsquarantäne, nicht sein für Menschen, die weder Symptome zeigen noch Kontakt zu Infizierten hatten.

Mal abgesehen von dem medizinischen Problem, das jeder Test - einen kleinen Teil Infizierter fälschlicherweisen nicht erkennt - einen Teil Nichtinfizierter fälschlicherweisen als infizier terkennt. Sowie, das es Zeitfenster gibt, in denen Mensch schon Virusträger sein kann, aber noch nicht Infiziert und demnach auch noch nicht getestet werden kann.

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