am 19.01.2020 um 15:51 Uhr
Altlasten WWII ausdrücklich mit einbeziehen
Die Altlasten des zweiten Weltkriegs müssen zwingend und ausdrücklich mit einbezogen werden. Nicht selten werden Grundstücksbesitzer beim Bau eines Eigenheims zur Kasse gebeten, wenn auf Ihrem Grundstück Munitionsreste oder gar Blindgänger beim Aushub der Baugrube gefunden werden. Je nach Fund kann dies existenzielle Folgen für den Bauherren haben. Den Bauherren trifft hier keine Schuld, da er in den meisten Fällen nicht mit dem Fund dieser Altlasten rechnen muss.
Meinungsbild der Unterstützer | Meine Meinung | Anregung zur Zeit nicht umgesetzt | Anregung zur Zeit umgesetzt | |||
---|---|---|---|---|---|---|
[nur für Registrierte] |