Initiative i15: Trennung von Staat und Kirche
Diese Initiative wurde nicht zugelassen. Sie hat das Quorum von 10% nicht erreicht.
Letzter Entwurf vom 23.11.2018 um 10:27 Uhr · Quelltext
Das Land Niedersachsen sollte keine Kirchensteuern für die angestammten Kirchen eintreiben dürfen. Es gibt auch Bundesländer in denen die Kirchen selbst für Ihrer Steuern zuständig sind. Das die Kirche dem Land dafür Geld bezahlt, dass das Land als Forderungsvollstrecker agiert, ist hierfür nicht ausreichend.
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