Trennung von Staat und Kirche
Das Land Niedersachsen sollte keine Kirchensteuern für die angestammten Kirchen eintreiben dürfen. Es gibt auch Bundesländer in denen die Kirchen selbst für Ihrer Steuern zuständig sind. Das die Kirche dem Land dafür Geld bezahlt, dass das Land als Forderungsvollstrecker agiert, ist hierfür nicht ausreichend.