am 23.04.2019 um 13:31:37 Uhr
Verpflichtend ist kontraproduktiv
Die Verpflichtung zu Wahl ist kontraproduktiv. Das würde im Zweifelsfall die Handlungsunfähigkeit des LVs bedeuten, wenn sich dafür keine Kandidaten finden. Oder man nimmt Leute, die nicht bei drei auf den Bäumen sind.
Sinnvoller ist es, in der Satzung zu verankern, dass die Wahl von Vertrauenspiraten verbindlich vorgesehen ist, wenn deren Zahl unter ein bestimmte Anzahl fällt. Dann wäre es am LaVo ständig darauf zu achten, dass dieser Punkt auf der TO steht, wenn diese Zahl erreicht ist bzw. dies als automatischen Bestandteil jeder TO zu nehmen als ggf-Beschluss.
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