Notwendigkeit zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erweitern
Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Erweiterung der Umweltverträglichkeitsprüfung ein. Die gemäß Bundesgesetz genannte verpflichtende Prüfung ist um das Ersuchen durch eine als "Interessenvertretung Umwelt" anerkannte Organisation zu erweitern. Denn nur wenn diese generell beteiligt sind, ist ein nachhaltiger Umgang mit der Umwelt angemessen sichergestellt.
==Begründung:==
Dass anerkannte Interessenvertretungen (1) um Stellungnahmen im Rahmen von Planfeststellungsverfahren angefragt werden müssen, wenn deren Interessen berührt sind, ist eine gute Einrichtung. Sie wird jedoch zum zahnlosen Tiger, wenn von vornherein ausgeschlossen ist, dass überhaupt eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss, wie es die gesetzliche Lage (2) zulässt. Ein Beispiel dafür ist die Neugestaltung der Innenstadt von Elsfleth (3) zu nennen.
Paragraph 6 NUVPG ist hier anzupassen.
Grundlage unter http://www.voris.niedersachsen.de/jportal/portal/t/zml/page/bsvorisprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-UVPGND2007V1P6&doc.part=X&doc.price=0.0#jlr-UVPGND2007V1P6-jlr-UVPGND2007pP6
(1) https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/dokumente/anerkannte_umwelt-_und_naturschutzvereinigungen_1.pdf
(2) http://www.recht-niedersachsen.de/28000/nuvpg.htm
(3) http://www.bbu-online.de/presseerklaerungen/prmitteilungen/PR%202015/23.06.15.pdf