Message of the day

Dies ist die erste Kammer des Ständigen Mitgliederentscheides der Piratenpartei Niedersachsen.
Stimmberechtigte Mitglieder können Initiativen unterstützen, selber einreichen und
über sie abstimmen.
Angenommene Initiativen werden danach per Umfrage in der zweiten Kammer abgestimmt und sind
nach Annahme den Positionspapieren der Mitgliederversammlng gleichgestellt.

Unter den "eigenen Einstellungen" kannst Du Benachrichtigungen einrichten, um an
beginnende Abstimmungen erinnert zu werden. Siehe auch Video Tutorial
 

Initiative i33: Gerichtsgebühren auch von Kirchen zu tragen (WP32)
Ja: 4 (3+1) / 100% (75%+25%)  ·  Enthaltung: 0 (0+0)  ·  Nein: 0 (0+0) / 0% (0%+0%)  ·  Angenommen (Rang 1)
Letzter Entwurf vom 10.02.2019 um 21:09 Uhr · Quelltext


Gerichtsgebühren auch von Kirchen zu tragen

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Aufhebung der Regelung ein, die Religionsgemeinschaften und ihr angeschlossene Körperschaften von Gerichtsgebühren befreit. Denn Religionsgemeinschaften sollen nicht besser gestellt sein, als jeder andere.

==Begründung:==

Religion privatisieren, Privilegien der Kirche abschaffen. Eine der wenigen Möglichkeiten, auf Landesebene tatsächlich etwas umzusetzen, was nicht durch Kirchenstaatsverträge und Grundgesetz in Stein gemeißelt scheint (1). Kann weg. Haben wir in Bezug auf Verwaltungsgebühren auch schon beschlossen (2).

(1) http://www.patrick-breyer.de/?p=560549&utm_source=twitterfeed&utm_medium=twitter
(2) http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Mitgliederversammlungen/2015.1/PP_Antraege#WP_018_-_Nieders.C3.A4chsisches_Kommunalabgabengesetz_.28NKAG.29

Gesetzliche Grundlage: http://www.nds-voris.de/jportal/portal/t/1aqc/page/bsvorisprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-JustizGNDrahmen&doc.part=X&doc.price=0.0#jlr-JustizGNDpP108 Damit ist Paragraph 108, Abs. 1, Satz 1 + 4 NJG aufzuheben.

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