Keine Beschränkung der Bekanntmachung von potentiellen Informationen des Landtages
Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Abänderung des Paragraph 62 Satz 1 der Geschäftsordnung des Landtages Niedersachsen ein. Die Unverbindlichkeit der Bekanntmachung von an den Landtag gerichteten Mitteilungen, Denkschriften und sonstige Schreiben, in denen kein Beschluss erbeten wird, wird aufgehoben. Denn Kann-Bestimmungen sind immer anfällig für Auslegungen hinsichtlich der Ausführungsnotwendigkeit.
==Begründung:==
Höchstens sollte es den Abgeordneten überlassen sein, die Inhalte der genannten Medien hinsichtlich der Klassifizierung ob ausschussrelevant oder nicht zu beurteilen. Die Landtagsverwaltung soll dieses Recht nicht haben.
Dies ist ein Antrag der LMV15.1, der aus einem Sammelantrag hinsichtlich der Arbeit im Landtag stammt (1) Zum damaligen Zeitpunkt wäre er in der Einzelabstimmung angenommen worden, in der Gesamtabstimmung dann jedoch leider nicht.
(1)http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Mitgliederversammlungen/2015.1/PP_Antraege#WP_038_-_Die_Arbeit_im_Landtag Modul 11, Protokoll unter http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Mitgliederversammlungen/2015.1/Protokoll