Message of the day

Dies ist die erste Kammer des Ständigen Mitgliederentscheides der Piratenpartei Niedersachsen.
Stimmberechtigte Mitglieder können Initiativen unterstützen, selber einreichen und
über sie abstimmen.
Angenommene Initiativen werden danach per Umfrage in der zweiten Kammer abgestimmt und sind
nach Annahme den Positionspapieren der Mitgliederversammlng gleichgestellt.

Unter den "eigenen Einstellungen" kannst Du Benachrichtigungen einrichten, um an
beginnende Abstimmungen erinnert zu werden. Siehe auch Video Tutorial
 

Initiative i23: Lebensmittelverschwendung begrenzen
Ja: 3 (2+1) / 100% (67%+33%)  ·  Enthaltung: 0 (0+0)  ·  Nein: 0 (0+0) / 0% (0%+0%)  ·  Angenommen (Rang 1)
Letzter Entwurf vom 16.12.2018 um 17:51 Uhr · Quelltext

Lebensmittelverschwendung begrenzen


Die Piratenpartei Niedersachsen setzt für die Schaffung einer Richtlinie ein, die Unternehmen der Lebensmittelindustrie und des Lebensmitteleinzelhandels dazu anhält, nicht mehr für den Verkauf geeignete aber dennoch genießbare Waren der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Dies kann in der Weitergabe an karitative Organisationen oder durch die Bereitstellung zur kostenfreien Mitnahme geschehen. Sicherzustellen ist dabei die vorzugsweise Verteilung an Bedürftige. Die Möglichkeit zum Weiterverkauf derartiger Waren ist durch geeignete Maßnahmen zu minimieren. Denn Lebensmittel gehören auf den Tisch, nicht in die Tonne.

Begründung:


In Deutschland werden jährlich ca. 11 Mio. Tonnen Lebensmittel vernichtet, davon 550.000 im Handel (1) Ein Großteil davon ist noch genießbar. Es ist an der Zeit, diese Verschwendung zu beenden. Frankreich (2) ist da schon wesentlich weiter, als Deutschland. Hier kann Niedersachsen eine Vorreiterrolle in Deutschland spielen.

Nicht nachvollziehbar ist, dass das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Konsumenten dazu auffordert, weniger wegzuwerfen, es aber tunlichst unterlässt, das Gleiche von Handel, Gewerbe und Industrie einzufordern. (3)

Ein Nebeneffekt ist dabei, dass es nicht mehr notwendig sein wird, das so genannte Containern straffrei stellen zu müssen. Eine Forderung aus dem Bundesprogramm (4) wäre damit indirekt erfüllt.

Abzuwarten hinsichtlich der landespolitischen Forderung bleibt, wie sich eine ähnlich ausgerichtete Aktion auf change.org (5) auf die Bundesgesetzgebung zu dieser Frage auswirkt. Gestrichen werden könnte ein Beschluss dann immer noch.

Der Wille scheint auf Landesebene zumindest da zu sein, den Wunsch der EU nach einer 30%igen Absenkung der Lebensmittelverschwendung zu erfüllen. (6) Das hier wäre ein Weg. Aktuell scheint sie in den Überlegungen des Ministers keine Rolle zu spielen (7), auch wenn das vor kurzem noch anders klang (8) Sollte dies dennoch umgesetzt werden, können wir den Punkt immer noch streichen.

Wir befänden uns aber ausnahmsweise mal auf der Seite der Mehrheit der Bevölkerung. (9)

(1) https://www.zugutfuerdietonne.de/uploads/media/Studie_Lebensmittelabfaelle_Kurzfassung_02.pdf
(2) http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/lebensmittel-wegwerfverbot-fuer-essen-in-frankreich-1.2491917
(3) https://www.zugutfuerdietonne.de/warum-werfen-wir-lebensmittel-weg/wie-viel-werfen-wir-weg/
(4) http://www.recht-niedersachsen.de/2840001/nabfg.htm
(5) https://www.change.org/p/eu-verpflichtet-superm%C3%A4rkte-ihr-unverkauftes-essen-zu-spenden-stopfoodwaste
(6) http://www.ml.niedersachsen.de/portal/?navigation_id=1810&article_id=133387&_psmand=7
(7) http://www.nwzonline.de/wirtschaft/weser-ems/kampf-gegen-lebensmittelverschwendung_a_6,0,1832441055.html
(8) http://www.bertholdes.de/index.php?ka=1&ska=18&idclm=61
(9) http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/deutsche-wollen-spende-pflicht-fuer-abgelaufene-lebensmittel-a-1114661.html

 

Dieser Text wurde als WP024 auf der LMV 2017.1 eingereicht, dort aber nicht behandelt.

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