Message of the day

Dies ist die erste Kammer des Ständigen Mitgliederentscheides der Piratenpartei Niedersachsen.
Stimmberechtigte Mitglieder können Initiativen unterstützen, selber einreichen und
über sie abstimmen.
Angenommene Initiativen werden danach per Umfrage in der zweiten Kammer abgestimmt und sind
nach Annahme den Positionspapieren der Mitgliederversammlng gleichgestellt.

Unter den "eigenen Einstellungen" kannst Du Benachrichtigungen einrichten, um an
beginnende Abstimmungen erinnert zu werden. Siehe auch Video Tutorial
 

Initiative i21: Illegale Sperrmüllentsorgung vermeiden, Rohstoffvernichtung verhindern (WP021)
Ja: 4 (3+1) / 100% (75%+25%)  ·  Enthaltung: 0 (0+0)  ·  Nein: 0 (0+0) / 0% (0%+0%)  ·  Angenommen (Rang 1)
Letzter Entwurf vom 09.12.2018 um 15:44 Uhr · Quelltext


Illegale Sperrmüllentsorgung vermeiden, Rohstoffvernichtung verhindern

[1:] Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass die Entsorgung von Sperrmüll für den Bereitsteller kostenfrei zu erfolgen hat.

[2:] Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass die Satzungen zur Regelung der kommunalen Abfallbewirtschaftung keine Regeln enthalten dürfen, die die private Entnahme von Gegenständen aus bereitgestelltem Sperrmüll untersagt. Langfristiges Ziel soll sein, offensichtlich als Abfall vorgesehene Güter als gemeinfrei zu definieren, das heißt niemand hat mehr ein Eigentumsrecht an derartigen Gütern. Denn eine direkte Weiternutzung im ursprünglichen Gedanken ist besser, als jede andere Verwertung.

==Begründung:==

Zu 1: Teilweise wird Sperrmüll in Niedersachsen durch die zuständigen Entsorger an speziellen Sammelstellen kostenlos angenommen oder auch vor Ort abgeholt, teilweise geschieht das Eine oder Andere oder beides nur gegen Gebühr. Abgesehen davon, dass die kostenfreie Entsorgung eine Möglichkeit ist, illegale Müllkippen zu vermeiden und eventuell noch nutzbare Gegenstände einer weiteren Nutzung außerhalb der endgültigen Verwertung zuzuführen, ist es sinnvoll, einheitliche Regelungen zu schaffen, um bei Umzug in den Bereich eines anderen Entsorgers auf die gewohnte Praxis vertrauen zu dürfen.

Zu 2: Es gibt zwar die Meinung, dass die Mitnahme von Sperrmüll in den allermeisten Fällen weder eine Straftat nach Paragraph 242 noch nach Paragraph 246 StGb ist. (1) Die Mitnahme wird im allgemeinen nur verfolgt, wenn es entsprechende Hinweise aus der Bevölkerung gibt. Sie ist somit als Bagatelldelikt zu sehen, dessen Verfolgung wir auch in anderen Fällen (2) ablehnen.

Eine Umfrage unter verschiedenen Entsorgern hat jedoch ergeben, dass eine davon abweichende Rechtssicht beispielsweise in den kreisfreien Städten bzw. Landkreisen Aurich, Braunschweig, Celle, Delmenhorst, Goslar, Lüchow-Dannenberg, Wilhelmshaven und Wolfsburg vertreten wird. Unter anderem in Gifhorn, Hameln-Pyrmont, Harburg, Helmstedt und Northeim sieht man das Eigentum bei demjenigen, der das Gut an die Straße stellt. Die Abfallwirtschaftsbetriebe Hannover sehen kein Problem in der Mitnahme von lose am Straßenrand abgestelltem Sperrmüll, während der Landkreis Cuxhaven eine Unterscheidung zwischen Privatpersonen macht, die zum Eigengebrauch suchen und gewerblichen Sammlern, die dies nur mit Zustimmung der (ehemaligen) Eigentümer dürften. Salzgitter sieht sowohl den Erzeuger wie sich in der Eigentümereigenschaft. Es ist also ein Flickenteppich von selbst geschaffenen Regelungen. Ziel dieses Beschlusses ist es, das Niedersächsische Abfallwirtschaftsgesetz derart zu erweitern, dass eine Mitnahme von Sperrmüllgegenständen durch private Dritte generell statthaft ist. Dies sollte im Prinzip schon durch Paragraph 1 "Förderung der Abfallvermeidung und Abfallverwertung durch das Land" (3) gegeben sein, wird jedoch durch die Satzungen der Entsorgungsbetriebe unterlaufen.

Relevant ist diese Gesetzesergänzung, da Sperrmüll eine wertvolle Möglichkeit für Menschen mit geringem Einkommen (Studenten, ALG2-Bezieher u.a.) ist, um zu "neuen" Gegenständen zu kommen. Abgesehen davon ist es dem Nachhaltigkeitsgedanken widersprüchlich, wenn noch brauchbare Dinge der Vernichtung anheim fallen. Dies ist auch deshalb relevant, weil nicht überall durch den Entsorger initiierte Projekte zur Zweitverwertung existieren.

Die Einschränkung auf die Entnahme zu privaten Zwecken zollt der Tatsache Rechnung, dass die Entnahme durch gewerbliche Verwerter verschiedene negative Nebeneffekte (Ablage nicht mehr verwertbarer Gegenstände an anderer Stelle, Verteilung des Sammelgutes vor Abholung durch den Entsorger) hat und damit dem Umweltgedanken des Abfallwirtschafts- und des Kreislaufwirtschaftsgesetzes widerspräche.

Funfact: Die Piraten Hannover haben einen Programmpunkt "Gemeinfreiheit von Sperrmüll" in ihrem Kommunalwahlprogramm 2016. Dies wurde bei der Auswertung der Programme durch eine Umlandzeitung als Alleinstellungsmerkmal erkannt. (4)

Paragraph 11 des NAbfG ist zu ändern.

Grundlage unter http://www.recht-niedersachsen.de/2840001/nabfg.htm

(1) http://www.wbs-law.de/rechtsfall-des-tages/rechtsfall-des-tages-kann-ich-sperrmull-einfach-mitnehmen-27626/
(2) http://wiki.piratenpartei.de/Bundestagswahl_2013/Wahlprogramm#Keine_Bestrafung_bei_nur_geringem_Unrechtsgehalt
(3) http://www.recht-niedersachsen.de/2840001/nabfg.htm
(4) http://www.auepost.de/news/lokalpolitik/welche-parteien-am-sonntag-ausserdem-antreten-4211/

Wurde auf der LMV 2017.1 als WP021 eingereicht, aber nicht behandelt

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