Schnelles Meinungsbild
Originalposition:
"Öffentliche Einrichtungen, die Personen vor Ansteckung schützen müssen, sollten auch weiterhin Kinder und Erwachsene - auch Mitarbeiter - ausschließen dürfen, wenn diese nicht gegen gewisse Krankheiten geimpft sind, für die es bewährte und etablierte Impfstoffe gibt - außer es liegt eine medizinische Gegenindikation für die entsprechende Impfung vor."
Quelle: Antrag BPT, VMB zum Thema Impfzwang, Punkt 4,
https://antrag.piratenpartei.de/p/1EJXQV6DC-04JKW/impfen-und-immunitaet#argument_relation_166
Vorzuschlagene Positon:
"Öffentliche Einrichtungen (Z.B.Krankenhäuser, Bildungseinrichtungen etc), die Personen vor Ansteckung schützen müssen, sollten auch weiterhin Kinder und Erwachsene - auch Mitarbeiter - ausschließen dürfen, wenn diese nicht gegen gewisse Krankheiten geimpft sind, für die es bewährte und etablierte Impfstoffe gibt - außer es liegt eine medizinische Gegenindikation für die entsprechende Impfung → oder eine schriftliche Einverständniserklärung gemäß einer Belehrung über die Risiken des Verzichtes gemäßer Maßnahmen vor. Beispiele einer medizinischen Gegenindikation können Mund-Nasen-Bedeckung, Händedesinfektion oder eine ärztliche Bescheinigung sein. ←"