Landeseinheitliche Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie

Die verschiedenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie wie zum Beispiel
- Sperrung von Spielplätzen
- Schließung der Schulen, sowie Aussetzen des Lehr- und Prüfungsbetrieb an den Hochschulen
- Schließung von Restaurants, Speisegaststätten und Mensen
- Einführung von Grenzkontrollen und verpflichtende Quarantäne

sollten innerhalb Niedersachsens einheitlich ergriffen werden. D.h. sie sollten in allen Kommunen des Landes gelten, können aber von Maßnahmen in anderen Bundesländern abweichen.

Begründung: Die meisten Maßnahmen liegen in der Zuständigkeit der Länder.