Anpassung des Textes an die Bundesbeschlusslage
Der letzte Punkt der Aufzählung wird abgeändert in

* keine verbindlichen und einklagbaren sozialen, ökonomischen und ökologischen Mindeststandards, Arbeitsnormen und Arbeitnehmerrechte sowie für Daten- und Verbraucher- und Umweltschutz bestehen, deren Verletzung zur Erhebung von Strafzöllen und anderen Anti-Dumping-Maßnahmen berechtigt. Sie werden vielfach nicht klar definiert, sondern nur gegenseitig anerkannt. Das löst eine Abwärtsspirale bei Standards aus.

Dies entspricht der erweiterten Beschlusslage auf Bundesebene.