am 12.12.2020 um 02:07:51 Uhr
Zu viel Spielraum öffentlicher Einrichtungen
Keine Grenzen wurden gesetzt, wie weit bspw. eine Person mit Hausrecht eine nicht geimpfte Person in seinem Selbstbestimmungsrecht eingeschränkt werden darf, um andere zu schützen und der Eingriff sollte nicht gestattet werden, wenn die Gefahr besteht, nur sich selbst gesundheitlich zu schaden in dem Sinne.
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