Wer kann, der soll!
am 02.12.2020 um 11:02:05 Uhr

Nach wie vor können Gelder zu Minus-Zinsen aufgenommen werden. Das Land nutzt seine Möglichkeiten aus der Ausnahmeregel der Schuldenbremse. Die Kommunen können das nur eingeschränkt, weil sie ansonsten leicht in die Verlegenheit kommen, Haushaltssicherungskonzepte stellen zu müssen. Von daher sind am ehesten die Ausgaben des Landes dort zu erhöhen, wo eine Weiterreichung der Gelder an die Kommunen möglich ist.

AusgleichPositivNegativMeine Bewertung
Bewertungen durch (potientielle) Unterstützer:
+2
20
[nur für Registrierte]