am 18.05.2020 um 09:52:57 Uhr
Risiko des Beschränkens auf eigenes Aufgabenfeld
Bei der Schaffung einer neuen Gleichstellungsbeauftragten-Stelle sehe ich das Risiko von Konflikten bei sich überlagendenen Sachverhalten, im besonderen in der öffentlichen Verwaltung. Stattdessen sollten existierende Beauftragte verpflichtet werden, entsprechende Schulungen nachzuweisen.
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