am 07.03.2020 um 09:09:03 Uhr
Formulierung Missverständlich
Die Formulierung ist missverständlich, sodass der Eindruck entstehen könnte, dass religiöse Vereinigungen komplett aus öffentlichen Veranstaltungen verbannt werden sollen. Wenn ein öffentliches Fest von Vereinen genutzt werden kann sich vorzustellen, muss dieses Recht auch für religiöse Vereinigungen gelten, ohne dass finanzielle Mittel gestrichen werden.
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