Dies ist ein Pro-Argument zur Ursprungsinitiative
Die Zweite Kammer ist als Abstimmkammer vorgesehen, die zum Einsatz kommt, wenn nach umfassender Diskussion in der Ersten Kammer eine Endversion des eigentlichen Beschlusstextes gefasst wurde. Mit einer reinen LS-Umfrage in der Zweiten Kammer käme es nicht zur Antragsoptimierung, die angestrebt ist. Abgesehen davon wäre das verfälschend hinsichtlich des primären Ziels der Zweiten Kammer: Neben der Zulassung zur bestätigenden Beschlussfassung auf einer LMV auch die Reihenfolge festzulegen, in der die Anträge abgearbeitet wurden.
Das alles geht natürlich von mannigfacher Beteiligung schon in der Ersten Kammer und in der thematischen Beschlussantrageinreichung aus, die gar nicht genug beworben werden kann.
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