Dies ist ein Pro-Argument für die Ursprungsinitiative.
Kampfmittelräumungen fallen nicht unter die Altrahmenrichtlinie. Sie werden nach dem Kriegsfolgenbereinigungsgesetz des Bundes geregelt. Für die Beseitigung von WKIi-Lasten ist der Kampfmittelräumdienst des Landes zuständig. Dafür werden keine Kosten erhoben, die zahlt das Land Niedersachsen. (1)
Wohl aber können die Kommunen im Rahmen der Kosten für die Evakuierung in Rechnung stellen. Hannover hat dafür eine eigene Satzung beschlossen worden. Bei Vermögen unter 500K muss sich ein Grundstückseigentümer nicht beteiligt, danach schon. (2)
Grundlage dafür ist wie für alles, wofür es herhalten muss, die Gefahrenabwehr, die schon im Vorgänger des NPOG drin stand und auch in der Neuversion nicht fehlen durfte.
(1) https://www.weser-kurier.de/region/niedersachsen_artikel,-Spaete-Kosten-des-Krieges-_arid,894800.html
(2) https://www.neuepresse.de/Hannover/Meine-Stadt/Hannover-Systematische-Suche-nach-Bomben
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