am 04.12.2019 um 10:06:30 Uhr
§34a Gewerbeordnung
Da ausdrücklich der Bereich Bewachung genannt wird, ist zu bedenken, dass dieser Bereich in der Gewerbeordnung Paragraph 34a geregelt ist. Die Voraussetzungen für Bewachungen sind bereits detailliert geregelt. Es wäre vielleicht nötig die Regeln besser zu überwachen, keinesfalls jedoch zu verschärfen.
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