§34a Gewerbeordnung
am 04.12.2019 um 10:06:30 Uhr

Da ausdrücklich der Bereich Bewachung genannt wird, ist zu bedenken, dass dieser Bereich in der Gewerbeordnung Paragraph 34a geregelt ist. Die Voraussetzungen für Bewachungen sind bereits detailliert geregelt. Es wäre vielleicht nötig die Regeln besser zu überwachen, keinesfalls jedoch zu verschärfen.

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