Message of the day

Dies ist die erste Kammer des Ständigen Mitgliederentscheides der Piratenpartei Niedersachsen.
Stimmberechtigte Mitglieder können Initiativen unterstützen, selber einreichen und
über sie abstimmen.
Angenommene Initiativen werden danach per Umfrage in der zweiten Kammer abgestimmt und sind
nach Annahme den Positionspapieren der Mitgliederversammlng gleichgestellt.

Unter den "eigenen Einstellungen" kannst Du Benachrichtigungen einrichten, um an
beginnende Abstimmungen erinnert zu werden. Siehe auch Video Tutorial
 

Initiative i66: Erhöhte Mindestqualifikationen bei der Vergabe von Betreuungsleistungen festlegen


Mindestqualifikationen bei der Vergabe von Betreuungsleistungen festlegen

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen Regeln für die Mindestqualifikation zur Übernahme von Aufgaben einzuführen, wo in der Vergangenheit Mängel in der Durchführung aufgrund geringer Qualifikation festgestellt wurden, wie bspw. in der Bewachung und Betreuung von Flüchtlingsunterkünften. Eine Liste von Mindestqualifikationen für bestimmte Tätigkeiten ist zu erstellen. Wo es dann Anbieter gibt, die mit höher ausgebildetem Personal agieren als andere, ist dies bei der Vergabeentscheidung zu berücksichtigen. Denn besondere Aufgaben bedingen besondere Qualifikationen.

==Begründung:==

Besondere Qualifikation bedingt eine höhere Entlohnung, als die nach Mindestlohn, der bislang ausreichend ist, da es keinerlei über das (tarifliche) Mindestlohngesetz hinausgehende Bestimmungen im NTVergG Paragraph 4 gibt. Für höhere Qualifikation bekommt man als Auftragsgeber im allgemeinen auch eine bessere Leistung, im Sicherheitsgewerbe ist bspw. die der "Fachkraft für Schutz und Sicherheit" möglich. Aber es ist nicht nur die faktische Qualifikation, auch was die soziale Qualifikation betrifft, kann ein höheres Niveau erwartet werden. Wenn nun, wie nicht unüblich, bei der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften Kräfte mit geringster Qualifikation nach Paragraph 34a Sachkundeprüfung nach Gewerbeordnung (1) zum Mindestlohn eingesetzt werden, kommt es zu Situationen, wie in Burbach (2), Hamburg (3) oder Darmstadt (4).

Nun kann man natürlich sagen, der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft hat sich eigene Standards auferlegt (5) und daher muss man keine gesetzliche Regelung schaffen. Aber wir wissen ja, wie das mit freiwilligen Selbstverpflichungen ist. Denn der BDSW sagt selber, dass die gesetzlichen Grundlagen nicht ausreichend sind. (6) Auch hier kann ein Ausführungsgesetz Abhilfe schaffen.

Anmerken möchte ich noch, dass dieser Antrag aus einer Mitteilung einer sich beruflich wie ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe tätigen Person an den Landesvorstand entstanden ist, die auf die entsprechende Problematik aufmerksam machte. Denn demnach wird eine entsprechende Vereinbarung des Innenministeriums mit den privaten Unternehmen der Sicherheitsbranche (7) nicht konsequent erfüllt.

(1) https://de.wikipedia.org/wiki/Bewachungserlaubnis
(2) http://www.spiegel.de/panorama/misshandlung-in-fluechtlingsheim-burbach-fakten-ueber-sicherheitsfirmen-a-994378.html
(3) http://www.taz.de/!5035126/
(4) http://www.echo-online.de/lokales/darmstadt/der-wachdienst-spielt-polizei_16314313.htm
(5) https://www.bdj.de/fileadmin/fotos/ATLAS/BDSW_Positionspapier.pdf
(6) https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/Stellungnahmen/Stellungnahmen-GewO-BewachV/bdsw.pdf?__blob=publicationFile&v=6
(7) http://www.mi.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=14797&article_id=63094&_psmand=33