Message of the day

Dies ist die erste Kammer des Ständigen Mitgliederentscheides der Piratenpartei Niedersachsen.
Stimmberechtigte Mitglieder können Initiativen unterstützen, selber einreichen und
über sie abstimmen.
Angenommene Initiativen werden danach per Umfrage in der zweiten Kammer abgestimmt und sind
nach Annahme den Positionspapieren der Mitgliederversammlng gleichgestellt.

Unter den "eigenen Einstellungen" kannst Du Benachrichtigungen einrichten, um an
beginnende Abstimmungen erinnert zu werden. Siehe auch Video Tutorial
 

Initiative i34: Recht auf Masterzugang

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Recht auf Zugang zum Masterstudium sicherstellen

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die automatische Qualifizierung zum Masterstudium nach Abschluss eines zugehörigen Bachelorstudiums unabhängig von weiteren Voraussetzungen ein. Bei Mangel an Studienplätzen ist als Auswahlkriterium die Wartezeit des Bewerbers der Abschlussnote vorzuziehen. Der Zugang zu Bildung muss möglichst vorgaben- und diskriminierungsfrei sein.

Begründung:

Dieser Antrag basiert auf dem zurückgezogenen Antrag WP017 der Landesmitgliederversammlung 2019.1. Ich habe ihn so umgestaltet, dass er sich explizit auf die Zugangsqualifikation zum Masterstudium und nicht auf die Bereitstellung von Master-Studienplätzen bezieht. Da es sich bei letzterem wahrscheinlich um ein Streitthema handelt, möchte ich dieses gerne in einem gesonderten Antrag regeln. Nachfolgend der Begründungstext des Originalantrags WP017:

Die Kritik an den Bologna-Vorgaben ist nach wie vor berechtigt. (1) Prinzipiell verfolgen wir die Rückkehr zu den Studienbedingungen vor Bachelor und Master. So war zu diesen Zeiten für die Zulassung zum Hauptstudium auch nur das bestandene Vorstudium nötig.

Demgegenüber muss man sich für den Masterstudiengang erneut bewerben und tritt dabei gegen Bewerber aus ganz Europa weitgehend anhand des Bachelorabschlusses an, sofern dieser als Zulassungskriterium von der jeweiligen Universität definiert wurde. Dies lässt außer Acht, dass durch unterschiedliche finanzielle Voraussetzungen zur Erreichung dieses Abschlusses auch unterschiedliche Abschlussqualitäten eine Folge sind. Auch der Grad der Schwierigkeit, ein entsprechendes Ergebnis zu erzielen, kann aller Vergleichbarkeit zum trotz differieren.

Rein praktisch kommt hinzu, dass sich die Wertigkeit des Bachelors als vollwertiger Studienabschluss nach wie vor nicht durchgesetzt hat (2) und daher mehr Studenten den Master anstreben, als derzeit Studienplätze existieren.

Zudem fordert die LandesAstenKonferenz die Abschaffung nicht-fachlicher Hürden bei der Zulassung zum Masterstudium. (3) Auch dem wäre mit der Beschlussfassung gedient.

Die Paragraph Paragraph 5 und 7 Niedersächsisches Hochschulzulassungsgesetz (NHZG) (4) wären zu ändern.

Hinzuweisen ist darauf, dass die Unabhängigkeit von den Noten im Bachelor-Studium schon für das Lehramtsstudium per Gericht festgestellt wurde. (5) Allerdings nur für dieses.

Anmerken möchte ich, dass es sich um einen speziell sich an Studenten gerichteten Antrag handelt. Für diese Zielgruppe ist es angemessen, mit den entsprechend dort bekannten Schlagworten zu operieren.

(1) https://bremenwahl.piratenpartei.de/2010/11/04/ansatz-des-bologna-prozesses-ad-absurdum-gefuehrt/

(2) http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/bachelor-so-viel-ist-der-abschluss-wert-a-1069969.html

(3) http://www.lak-niedersachsen.de/positionspapier/

(4) http://www.studentenwerke.de/de/zulassungsverfahren-im-masterstudium#Nie

(5) http://www.spiegel.de/lebenundlernen/uni/urteil-universitaet-muss-lehramt-bachelorstudenten-zum-master-zulassen-a-944151.html