Message of the day

Dies ist die erste Kammer des Ständigen Mitgliederentscheides der Piratenpartei Niedersachsen.
Stimmberechtigte Mitglieder können Initiativen unterstützen, selber einreichen und
über sie abstimmen.
Angenommene Initiativen werden danach per Umfrage in der zweiten Kammer abgestimmt und sind
nach Annahme den Positionspapieren der Mitgliederversammlng gleichgestellt.

Unter den "eigenen Einstellungen" kannst Du Benachrichtigungen einrichten, um an
beginnende Abstimmungen erinnert zu werden. Siehe auch Video Tutorial
 

Voraussetzungen für Zustimmung zu Internationalen Handelsabkommen (WP 027)
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'''Voraussetzungen für Zustimmung zu Internationalen Handelsabkommen''' <br>
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Die Piratenpartei Niedersachsen befürwortet freie und faire Handelsbeziehungen zwischen gleichberechtigten Partnern. Wir setzen uns jedoch für eine Ablehnung im Bundesrat ein, wenn:<br>
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* Intransparente Verhandlungsführung und mangelhafte Beteiligung der Zivilgesellschaft herrschen,<br>
* die Möglichkeit eingeräumt wird, unter direkter Beteiligung von Unternehmen, unter Ausschluss der Zivilgesellschaft oder unter Umgehung der Zustimmung von Parlamenten Veränderungen vorzunehmen oder aber Vereinbarungen unabänderbar zu machen,<br>
* Parlamente in ihren Entscheidungsbefugnissen eingeschränkt werden,<br>
* mittels Schiedsgerichten Unternehmen ein einseitiges Klagerecht gegen Staaten ermöglicht wird, <br>
* die öffentliche Daseinsvorsorge behindert oder gar ausgehebelt wird,<br>
* Standards für Arbeitsnormen und Arbeitnehmerrechte, für Daten- und Verbraucherschutz ausgehöhlt werden. Sie werden vielfach nicht klar definiert, sondern nur gegenseitig anerkannt. Das löst eine Abwärtsspirale bei Standards aus. <br>
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==Begründung:==<br>
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In den letzten Jahrzehnten hat sich aus der kleinen Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft EWG die große Europäische Union EU entwickelt. Der Freihandel zwischen den Ländern in Europa hat viel zu Austausch, Völkerverständigung und Wohlstand beigetragen. Freihandel, wenn er denn zu fairen und gleichen Bedingungen stattfindet, mehrt auch den Wohlstand weniger wirtschaftsstarker Regionen und ihrer Menschen.<br>
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Zunehmend diktieren übermächtige Staaten und Großkonzerne Vertragsbedingungen und Preise. In so einer Welt hat nur der Übermächtige Vorteile. Soziale Unruhen, (Rechts)-Radikalisierung und Fluchtbewegungen sind die Folge. Dies wirkt zurück auch in unser Land: über Beteiligung an „Friedenssicherung“ in regionalen Konflikten, über Fluchtbewegungen in unser Land und nicht zuletzt über Druck auf Löhne vor allem im mittleren Einkommensbereich der Facharbeiter.<br>
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Die Piratenpartei steht zu Freihandel, wenn er zu fairen Bedingungen stattfindet. Freihandel ohne Fairhandel privatisiert Gewinne zu Gunsten weniger. Freihandel ohne Fairhandel lässt die Gesellschaft mit den Folgekosten allein. Nur Freihandel in Form von Fairhandel trägt zur Verbreitung von Frieden und Wohlstand bei.<br>
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CETA und TTIP gehen in ihren Regelungen weit über einfache Handelsabkommen hinaus. Es handelt sich um völkerrechtliche Verträge mit weitreichender Wirkung in die Zivilgesellschaft und die öffentliche Daseinsvorsorge. Vertreter der Zivilgesellschaft werden völlig unzureichend an der Vertragsgestaltung beteiligt. Nur die Interessen der exportierenden Großkonzerne werden systematisch einbezogen. Selbst gewählte Vertreter der Parlamente haben nur eingeschränkte Möglichkeit zur Sichtung und Bewertung von Verhandlungsdokumenten. Eine Übergewichtung der Konzern-Interessen zu Lasten berechtigter Anforderungen von Staat und Zivilgesellschaft ist damit vorprogrammiert.<br>
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Der Abschluss und die Weiterentwicklung von Handelsabkommen ist Aufgabe der beteiligten Staaten. Exportierende Unternehmen, importierender Handel, Öffentliche Verwaltung, Gewerkschaften, Verbraucher-, Umwelt-, Tierschutz- und Sozialverbände sind dabei angemessen zu hören. Unternehmensinteressen und Belange der sogenannten „öffentlichen Daseinsvorsorge“ müssen abgewogen werden. Die Verhandlungen sind für die Öffentlichkeit transparent zu führen.<br>
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CETA und TTIP sind als sich selbst weiterentwickelndes Vertragswerk geplant. Expertenkommissionen wie der „Rat für regulatorische Kooperation“, soll das Vertragswerk auch nach seiner Verabschiedung weiterentwickeln und verändern. Die Veränderungen sollen dabei in Kraft treten, ohne erneute Beschlüsse durch die gewählten Parlamente einholen zu müssen.<br>
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Gesetzgebung ist Aufgabe der Staaten und ihrer Organe. Dritte können und dürfen nur beratend beteiligt sein in diesem Verfahren. Eine Rechtssystem-Entwicklung ohne Parlaments-Beschlüsse widerspricht jedem demokratischen Prinzip. Demokratie schafft sich selbst ab - unfassbar.<br>
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Das Vertragswerk zu CETA und TTIP enthält Vereinbarungen zum Investitions-Schutz von Unternehmen. Der Schutz beschränkt sich jedoch nicht auf getätigte Investitionen. Vielmehr sind auch Gewinne aus potentiellen Zukunftsinvestitionen einklagbar. Ebenfalls sind Gewinnschmälerungen einklagbar. Das gilt unter anderem bei Erhöhung von Mindestlohn, bei Erhöhung von Arbeitsschutzstandards und auch bei verbessertem Verbraucherschutz. Ein so weitgehendes Klagerecht zur Absicherung des Gewinnniveaus hat mit notwendigem Schutz für investiertes Kapital nichts zu.<br>
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Unternehmen sollen dabei ihre Ansprüche über sogenannte Schiedsgerichte einklagen können. Das Klagerecht besteht nur einseitig von Unternehmen gegen Staaten. Die Schiedsgerichte – im englischen Originaltext „Tribunal“ genannt – erfüllen in ihren Regelungen nicht die Mindestanforderungen an einen neutralen Gerichtshof. Die Vergütung der Richter ist abhängig von aktiven Verfahrenszeiten und sie können in einem Verfahren mal Richter, im nächsten Verfahren Klagebeteiligter sein.<br>
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Unternehmen benötigen Schutz vor Enteignung, Benachteiligung gegenüber inländischen Wettbewerbern und anderen schwerwiegenden Eingriffen. Benachteiligungen ausländischer Firmen gegenüber inländischen Firmen können durch rechtliche Gleichstellung ausgeschlossen werden. Ein separates und in der Konstruktion fragwürdiges Schiedsgerichtssystem ist dafür nicht erforderlich.<br>
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Moderne internationale Handelsabkommen sollen wechselseitige Verpflichtungen zur Einhaltung der UNO-Menschenrechtskonvention und zu Arbeitsnorm-Standards enthalten. Vereinbarungen, die nicht einmal verlässlich die ILO-Kernarbeitsnormen absichern, sind inakzeptabel. Die Einhaltung dieser Normen muss einklagbar sein, direkt oder indirekt auch auf Initiative von Bürgern und Unternehmen.<br>
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CETA und TTIP sehen nur weiche Formulierungen zu Arbeitsnorm-Standards vor. Sie sind entsprechend schlecht einklagbar. Klagemöglichkeiten und wirksame Sanktionsmechanismen bei Verstößen gegen Standards sind generell kaum vorhanden. Arbeitsnorm-Standards werden in CETA und TTIP nur begrenzt ausformuliert. Vielfach werden Standards einfach nur gegenseitig anerkannt. Das ist nur vermeintlich unbürokratisch. Unternehmen sind weiterhin gezwungen sich mit unterschiedlichsten statt vereinheitlichten Richtlinien auseinander zu setzen. Daneben haben jeweils die Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil, die in aus Regionen mit für sie niedrigen Standards kommen. Dies löst erfahrungsgemäß eine Abwärtsspirale bei Standards aus. <br>
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