Message of the day

Dies ist die erste Kammer des Ständigen Mitgliederentscheides der Piratenpartei Niedersachsen.
Stimmberechtigte Mitglieder können Initiativen unterstützen, selber einreichen und
über sie abstimmen.
Angenommene Initiativen werden danach per Umfrage in der zweiten Kammer abgestimmt und sind
nach Annahme den Positionspapieren der Mitgliederversammlng gleichgestellt.

Unter den "eigenen Einstellungen" kannst Du Benachrichtigungen einrichten, um an
beginnende Abstimmungen erinnert zu werden. Siehe auch Video Tutorial
 

Kirchliche Privilegien in Medienbestimmungen minimieren (WP 26)
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'''Kirchliche Privilegien in Medienbestimmungen minimieren''' <br>
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Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass alle nicht durch Staatskirchenverträge gedeckte Privilegien aus den Bestimmungen über öffentlich-rechtliche Medien aufgehoben werden. Denn Kirchen sind nicht anders zu behandeln, als andere Interessenvereinigungen.<br>
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==Begründung:==<br>
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Wenn man sich so die Mediengesetzgebung anguckt, findet man vieles, was nicht durch Staatskirchenverträge notwendig ist. Wenn wir die schon abschaffen wollen, dann darüber hinausgehende Privilegien doch wohl erst recht.<br>
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So ist speziell für die Berichterstattung aus dem kirchlichen Umfeld unter § 5 Abs. 3 des RStV (1) keine bedingungslose Möglichkeit zur Kurzberichterstattung vorgesehen. § 7 Abs. 3 des ZDF-StV (2) ist in der Folge aufzuheben.<br>
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Im Fall der Versammlung der Landesmedienanstalt ist nicht einmal eine Berechtigung der Kirchen auf einen Sitz vorhanden, ebenso nicht für die katholische Kirche im NDR- und ZDF-Fernsehrat. Denn die Staatskirchenverträge (Art. 2 des Ergänzungsvertrages zum Loccumer Vertrag 4. März 1965 (ev) (3) und Art.10 Staatskonkordat (kath.)) sehen solche Posten nur für die Rundfunkanstalten bzw. im Fall der katholischen Kirche nicht einmal das (4) direkt vor.<br>
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Dass es in NDR- und ZDF-Fernsehrat je 2 Sitze für die evangelische und katholische Kirche gibt, geben die Verträge ebenfalls nicht her, nur "angemessen" soll die evangelische Kirche vertreten sein.<br>
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Was Vereinen verwehrt bleibt, muss auch Kirchen verwehrt werden. Deshalb ist auch die Aufhebung des Rechts von religiösen Gemeinschaften, Sender betreiben zu dürfen, sinnvoll. § 20a Abs. 3 des RStV ist abzuändern. "Angemessene" Sendezeit steht ihnen jedoch zu. Leider.<br>
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Diese Forderung ist in verkürzter Form bereits Element des niedersächsischen Grundsatzprogramms in aktueller Version (5)<br>
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(1) http://revosax.sachsen.de/vorschrift/1236<br>
(2) http://revosax.sachsen.de/vorschrift/2288-ZDF_StV<br>
(3) http://spcp.prf.cuni.cz/dokument/nie-ev.htm<br>
(4) http://www.vatican.va/roman_curia/secretariat_state/archivio/documents/rc_seg-st_19650226_concordato-sassonia-inf_ge.html<br>
(5) https://wiki.piratenpartei.de/NDS:Parteiprogramm#Trennung_von_Staat_und_Kirche<br>
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