Message of the day

Dies ist die erste Kammer des Ständigen Mitgliederentscheides der Piratenpartei Niedersachsen.
Stimmberechtigte Mitglieder können Initiativen unterstützen, selber einreichen und
über sie abstimmen.
Angenommene Initiativen werden danach per Umfrage in der zweiten Kammer abgestimmt und sind
nach Annahme den Positionspapieren der Mitgliederversammlng gleichgestellt.

Unter den "eigenen Einstellungen" kannst Du Benachrichtigungen einrichten, um an
beginnende Abstimmungen erinnert zu werden. Siehe auch Video Tutorial
 

Initiative i123: Meinungsvielfalt in den Landtag

Meinungsvielfalt in den Landtag Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass jede zur Landtagswahl zugelassene Partei ab einem Ergebnis von 1,0 % ein Grundmandat verbunden mit einem Antrags- und Rederecht im Landtag erhält.

Begründung:

Solange es noch 2000 Unterstützerunterschriften bedarf, um überhaupt mit einer Liste an einer Landtagswahl teilnehmen zu können, sollte sich die Möglichkeit, am parlamentarischen Leben teilnehmen zu können, an der Grenze der Parteienfinanzierung orientieren. Diese liegt bei 1 % der Zweitstimmen. Damit würden weitere Aspekte in die Landespolitik kommen, die ansonsten keine oder nur eine verwässerte Bedeutung hätten. Im Landtag entscheiden würden nach wie vor nur die Abgeordneten, die mit ihren Parteien über die 5% gekommen sind.

2013 wäre diese Neuregelung für drei Parteien (Freie Wähler, Piraten, Linke) (1), 2017 nur die Linke (2) zutreffend gewesen. Dem nach beiden Wahlen 137 Sitze umfassenden Landtag hätte das in Sachen demokratischer Willensbildung im Parlament sicher nicht geschadet.

Wie die betreffenden Parteien diese Vertretung dann regeln, ist Sache der parteiinternen Beschlüsse. Welche Art von Finanzierung mit diesem Grundmandat verbunden ist, ist dann Sache des Landtages.

(1) https://de.wikipedia.org/wiki/Landtagswahl_in_Niedersachsen_2013#Amtliches_Endergebnis

(2) https://de.wikipedia.org/wiki/Landtagswahl_in_Niedersachsen_2017#Amtliches_Endergebnis