Message of the day

Dies ist die erste Kammer des Ständigen Mitgliederentscheides der Piratenpartei Niedersachsen.
Stimmberechtigte Mitglieder können Initiativen unterstützen, selber einreichen und
über sie abstimmen.
Angenommene Initiativen werden danach per Umfrage in der zweiten Kammer abgestimmt und sind
nach Annahme den Positionspapieren der Mitgliederversammlng gleichgestellt.

Unter den "eigenen Einstellungen" kannst Du Benachrichtigungen einrichten, um an
beginnende Abstimmungen erinnert zu werden. Siehe auch Video Tutorial
 

Kein Einsatz von Polizei in Zivil bei Demonstrationen
Kein Einsatz von Polizei in Zivil bei Demonstrationen
Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass bei dem Versamlungsgesetz unterliegenden Veranstaltungen keine Mitarbeiter von Polizei, Verfassungsschutz oder anderen Sicherheitsbehörden für die Allgemeinheit nicht erkennbar agieren dürfen.

Begründung:
Zwar müssen sich nach §11 des Niedersächsischen Versammlungsgesetzes (1) zivile Beamte gegenüber der Versammlungsleitung zu Beginn zu erkennen geben, aber damit wissen noch lange nicht alle Versammlungsteilnehmer, wer die Polizisten sind. Gerade bei Versammlungen mit vierstelliger Teilnehmerzahl wird es auch für die Versammlungsleitung schwierig, zivile Einsatzbeamte und ihr Handeln im Auge zu behalten.

Zudem gibt es keine angemeldeten Versammlungen, die nicht von uniformierten Kräften begleichtet werden. Insofern ist der Einsatz von zivilen Kräften nicht notwendig.

Nicht geregelt ist, wie sich im Dienst befindliche zivil gekleidete Polizeibeamte gegenüber der Versammlungsleitung zu verhalten haben, wenn sie erst im Laufe der Versammlung hinzukommen.

Auch ist nicht geklärt, wie sich Mitarbeiter von Verfassungsschutz und anderen Sicherheitsbehörden, die grundsätzlich in Zivil agieren, gegenüber einer Versammlungsleitung zu verhalten haben. Das niedersächsische Verfassungsschutzgesetz legt mit Verweis auf das Artikel-10-Gesetz des Bundes nur fest, aufgrund welcher Umstände sie eingesetzt werden dürfen. Die sind dermaßen umfangreich (2), dass ein Einsatz vielfach gedeckt ist.

(1) http://www.voris.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&query=VersammlG+ND&psml=bsvorisprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-VersammlGNDpP11
(2) https://www.gesetze-im-internet.de/g10_2001/__3.html