Message of the day

Dies ist die erste Kammer des Ständigen Mitgliederentscheides der Piratenpartei Niedersachsen.
Stimmberechtigte Mitglieder können Initiativen unterstützen, selber einreichen und
über sie abstimmen.
Angenommene Initiativen werden danach per Umfrage in der zweiten Kammer abgestimmt und sind
nach Annahme den Positionspapieren der Mitgliederversammlng gleichgestellt.

Unter den "eigenen Einstellungen" kannst Du Benachrichtigungen einrichten, um an
beginnende Abstimmungen erinnert zu werden. Siehe auch Video Tutorial
 

Schaffung eines Landes-Antidiskriminierungsgesetzes
Schaffung eines Landes-Antidiskriminierungsgesetzes
Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dem Beispiels Berlins zu folgen und ebenfalls ein Landes-Antidiskriminierungsgesetz einzuführen, das damit insbesondere die Anforderungen im AGG (Allgemeinen Gleichstellungsgesetz) auf den öffentlichen Sektor überträgt.

Begründung
Es gibt bereits ein Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) als Bundesgesetz. Dies regelt allerdings nur den Schutz vor Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität durch private Akteure (z. B. Arbeitgeber, Vermieter, Anbieter von Waren und Dienstleistungen.

Leider muss man immer wieder feststellen, dass auch in Niedersachsen Menschen von öffentlichen Stellen ungleich behandelt werden, sei es im ÖPNV, im ÖPV, beim Jobcenter, bei Bürgerämtern, bei Ausländerbehörden etc.. Auch typisches „Racial Profiling“ z.B. in Verkehrsmitteln oder an öffentlichen Plätzen durch Ordnungskräfte ist festzustellen.

Die Betroffenen haben kaum eine Möglichkeit, dagegen vorzugehen. Dabei wurden seit 2000 vier europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien erlassen, die erst durch ein Vertragsverletzungsverfahren in Deutschland umgesetzt worden sind. Leider regelt das AGG nur das Verhalten nichtöffentlicher Stellen. Es ist somit überfällig, auch die öffentlichen Stellen einzubeziehen, welches Ländersache ist. Benachteiligungen aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität sind zu verhindern oder zu beseitigen.

Zwar ist Niedersachsen Teil der "Koalition gegen Diskreminierung" [1] und beispielsweise Hannover leistet sich eine Antidiskriminierungsstelle [2], aber das kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich diese Institutionen eben nicht speziell auf die öffentliche Verwaltung beziehen, sondern eher das Ziel haben, das AGG umzusetzen.

[1] https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Downloads/DE/projekte/Absichtserklaerung_Niedersachsen_20131009.pdf;jsessionid=9D7AFB433EFCF5B5F6419CFABB4B2C46.2_cid360?__blob=publicationFile&v=1
[2] https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Soziales/Integration-Einwanderung/Antidiskriminierungs%C2%ADstelle-ADS